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Lassen Sie ihr Fahrradgutachten vom einem unabhängigen Fahrrad-Sachverständigen erstellen.

Ihr Fahrrad-Sachverständiger für Bayern – München, Pfaffenhofen, Freising, Unterschleißheim und Dachau

Es ist wichtig, dass nach einem Unfall mit dem Fahrrad, E-Bike, Lastenrad oder Pedelec der entstandene Schaden von einem neutralen und unabhängigen Fahrrad-Sachverständigen gewissenhaft untersucht, dokumentiert und begutachtet wird. Denn viele Fahrräder übersteigen teilweise den Wert eines kleinen gebrauchten PKW.

Als Fahrrad-Gutachter übernehme ich gerne die Erstellung von Ihrem Fahrradgutachten, Unfallgutachten oder Beweissicherungsgutachten für Ihr Zweirad. Wenn Sie meine Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Ein kurzer Anruf reicht und ich berate Sie schnell, unverbindlich und objektiv. Oder Sie senden mir eine Whatsapp- oder SMS-Nachricht, damit ich Sie zeitnah zurückrufen kann. Meine Nummer lautet: 01577-8811736.

Wieso benötige ich ein Gutachten für mein Fahrrad?

Es hat den Zweck Ihre Rechtsansprüche gegenüber dem Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen und eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung erhalten zu können, ist es notwendig, ein professionelles Schadengutachten von einem Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Gutachten dient dazu, den tatsächlichen Schadenumfang festzustellen und Beweise zu sichern. Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt dabei keine merkantile Wertminderung.

Warum brauche ich ein Fahrrad Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Fahrradunfall (Haftpflichtschaden) sollten Sie stets einen auf Fahrräder spezialisierten Fahrrad-Gutachter beauftragen. Dieser wird aufgrund seiner Erfahrung und seiner regelmäßigen Weiterbildung und Expertise den Schaden objektiv und unabhängig begutachten. Oftmals sind vermeintlich kleine Schäden größer als gedacht. Oftmals liegt das Detail im Verborgenen.

Im Bild sehen Sie einen Rahmenschaden von einem Carbon Rennrad, welcher unter dem Schmutz war. 

Sachverständiger für Fahrräder, E-Bikes, Pedelec und Lastenräder

München, Bayern und Bundesweit wo Sie uns benötigen.

Bei Freizeitfahrzeugen wie bei ihrem Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad vertrauen Sie auf eine Expertise, die Sie bei einem „normalen“ KFZ Gutachter nicht unbedingt finden werden. Um professionelle Hilfe leisten zu können, bedarf es jahrelanger Erfahrung, sowie einer regelmäßigen Aus- und Weiterbildung. Die Spezialisierung auf die Zweiradbranche geht auf Ihre vielfältigen Anforderungen ein und garantiert professionelle Schadensgutachten für Ihr Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad.

  • Expertise durch regelmäßige Weiterbildung sowie Erfahrung im Zweirad
  • Mangeldokumentation im Schadenfall
  • Erstellung von Schadengutachten nach Unfall

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Wer übernimmt die Kosten für ein Gutachten beim Fahrrad?

Grundsätzlich trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten, die für die Abwicklung des Schadens erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Kosten für ein Schadengutachten des beschädigten Fahrzeuges und auch die Kosten für einen Rechtsbeistand. Ausgenommen sind Bagatellschäden.

Es gab eine Kollision mit einem KFZ? hier muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Unfall mit einem Auto verantwortlich ist für die Kosten aufkommen.

Sie hatten einen Unfall mit einem anderen Radfahrer, hier werden von der Privathaftpflicht die Kosten abgedeckt.

Ebenso verhält es sich wenn ein Fußgänger mit Ihnen einen Unfall hat, hier liegt in der Verantwortung der Privathaftpflicht des Fußgängers.

Sie sind nicht verantwortlich für einen Unfall mit Ihrem Fahrrad? Sicheren Sie sich rechtlich ab und beauftragen den qualifizierten Fahrrad Sachverständigen Christian Voye dieser erstellt ein unabhängiges und professionelles  Fahrrad Schadengutachten.

Wir kommen vorbei, begutachten Ihr Fahrrad notieren uns alle Merkmale Ihres E-bikes und erstellen Bilder (Beweissicherung) vom Fahrrad, informieren auf Ihren Wusch die gegnerische Versicherung, unterstützen Sie gerne mit einem Anwalt und erstellen für Sie das neutrale Gutachten.

Wie teuer ist ein Fahrradgutachten?

Es hängt davon ab, welche Art von Fahrrad Gutachten Sie benötigen. Die Kosten können je nach Art des Gutachtens, dem Expertenwissen und den Anforderungen variieren. In der Regel startet ein einfaches Fahrrad Gutachten bei ca. 350 Euro, je nach Schadenshöhe . Ein aufwendigeres Fahrrad-Gutachten kann je nach Leistungen und Analysen schon mal höher ausfallen. Im Haftpflichtschadenfall trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten.

Was ist ein Fahrrad-Schadengutachten?

Ein Fahrrad-Schadengutachten dient zunächst der Beweissicherung für Sie als Geschädigte/r. Es werden die Daten zum E-Bike, Pedelec oder Fahrrad und der Zustand dokumentiert. Nach Hersteller-vorgaben werden die Reparaturwege eingehalten und die Reparaturkosten hierzu kalkuliert. Hierzu sind wir im engen Kontakt mit den Herstellern und Ihrem Händler.

Schadengutachten werden sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden erstellt. Auf Grundlage der jeweiligen Haftpflicht rechts oder den Kaskobedingungen ermittelte ich alle zur Beweissicherung und für eine Schadenregulierung erforderlichen Angaben. Sie dienen zur Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Ihren Ansprüchen.

Meine Schadengutachten sind Prozess- und Verkehrstauglich. Sie enthalten alle notwendigen Angaben, welche in einem Gutachten aufgeführt sein müssen. 

Wurde Ihr Fahrrad in einem Verkehrsunfall nicht aus eigenem Verschulden beschädigt, benötigen Sie ein Unfallgutachten, um den Schaden von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen. Als Fahrrad-Sachverständiger erstelle ich Ihnen ein entsprechendes Gutachten.

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Volksmund sagt, vor dem Schaden ist nach dem Schaden. Im Haftpflichtschadenfall reguliert die Versicherung des Schädigers den entstandenen Schaden. Im Haftpflichtschadensfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Voraussetzung für ein Schadengutachten ist, dass die Schadenshöhe über der Bagatellschadensgrenze liegt, welche je nach Region ab 500 Euro inkl. MwSt. beträgt. Wenn Sie unsicher sind, ob der entstandene Schaden unter dieser Summe liegt, können Sie uns im Vorfeld Bilder vom Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec oder E-Bike per Whatsapp zukommen lassen. Anhand der Fotos können wir schnell einschätzen, ob ein Schadensgutachten überhaupt Sinn ergibt oder nicht, dies klären wir mit ihnen am Telefon. Gerne begutachten wir den Schaden mit Ihnen gemeinsam und beraten Sie gerne an Ort und Stelle.


Der Kaskoschaden

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB) Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, diese sind im Vertragswerk der abgeschlossenen Police. Diese sind streng zu trennen von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). Die meisten Versicherungsnehmer/innen haben eine Selbstbeteiligung zu tragen, welche bei Vertragsbeginn vereinbart wurde.

Ich bin als Fahrrad-Sachverständiger auf Unfallgutachten sowie Schadensgutachten spezialisiert.

Sie erreichen mich direkt unter 01577-8811736 oder via WhatsApp

Wer erstellt ein Fahrrad-Gutachten?

Wir in unserem Sachverständigenbüro. Vertrauen Sie bitte auf unsere Expertise bei Fahrrädern, nicht jeder Gutachter kann auch ein Fahrradgutachten erstellen. Wir sind regelmäßig auf Weiterbildungen zum Thema Fahrräder.

Nach einem Sturz oder einem Zusammenstoß mit Ihrem Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, sollten Sie immer eine Fachwerkstatt oder den Fahrrad-Sachverständigen kontaktieren.

Denn Sie als geschädigte Person haben das Recht einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen.

Bei den heutigen verwendeten Materialien kann man einen Schaden teilweise nur durch Prüfung von Bauteilen sichtbar machen.

Es ist ratsam, dies mit dem Fahrrad Sachverständigen zu besprechen. Die Belastung der Fahrrad-Bauteile kann durch die Sturzspuren und den Hergang, Schilderung des Unfalls bestimmt werden. Falls es ein Risiko gibt, dass Bauteile beschädigt sein könnten, wird eine Rahmenvermessung und eventuell eine Belastung des Rahmens auf einem Prüfstand durchgeführt. Diese Prüfung ist eine Steifigkeitsprüfung, in welcher wir sehen, können, ob der Rahmen einen Schaden erlitten hat.

Methoden wie Thermografie und ein CT Aufnahme sind nach unserer Erfahrung nur auswertbar, wenn es zuvor Vergleichsbilder durch den Hersteller gibt.

Das Nachlackieren von Fahrradrahmen oder Komponenten ist hier ein Thema. Bei einigen Herstellern endet die Garantie.

Richten kann man alles, die Frage ist es Fach- und sachgerecht oder überhaupt wirtschaftlich? Wer trägt das Risiko nach einer Reparatur des Fahrradrahmens?

Zu diesem Thema gibt es leider keine individuelle Antwort, aber bei den meisten Rahmenschäden an einem Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad wird ein neuer Rahmen verbaut.

Dies klären wir mit einer Vermessung des Fahrrades, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad Rahmens. Bei Carbon Fahrrädern führen wir mit einem extern Labor, Thermografie oder Steifigkeitsuntersuchungen durch.

Ja, es gibt Bauteile, welche repariert werden können. Sicherheitsrelevante Bauteile wie:

Carbon Felgen, Carbon Lenker, Carbon Sattelstützen, Carbon Vorbauten und eine Carbon-Vorderradgabel werden von uns nicht als Reparatur in das Gutachten geschrieben. Dies ist in der Reparatur nicht wirtschaftlich und die Sicherheit hat immer Vorrang.

Natürlich prüfen wir bei der Erstellung des Gutachtens, ob eine Reparatur seitens des Fahrrad-Herstellers freigegeben ist.

Rahmenrohre:

Es ist in der Regel möglich, fast alles zu reparieren, sei es durch Gewaltbruch, einem Chainsuck oder durch eine Längsquetschung. Dies ist meistens wirtschaftlich, wir prüfen vorab, ob und inwieweit der Hersteller des Fahrrades, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad eine Reparatur inkl. Lackierung freigibt.

Ausfallende:

Ein übersehener Felsen oder ein Bordstein führen oft zu einem Schaden am Ausfallende. Hier erleidet dann oft die Schaltauge-Aufnahme einen Schaden inkl. dem Schaltautomaten. Durch solch einen Unfall kann sogar das Gewinde der Steckachse vollständig zerbrechen. In den meisten Fällen ist der Schaden wiederherstellbar.

Tretkurbel:

Aufgrund ihrer hohen Belastung können die einlaminierten Gewinde des Pedals auf Dauer oder durch einen fetten Aufsetzer des Pedals lösen. Schade! Schäden an Carbon-Kurbeln erfordern eine umfassende Reparatur, daher ist ein Ersatz fast immer günstiger. Manche Situationen erlauben jedoch eine Wiederverklebung.

Dies lässt sich leider pauschal nicht so einfach beantworten. Dies kann ich Ihnen gerne vor Ort bei Ihnen, Ihrer Fahrradwerkstatt oder an einem Ort Ihrer Wahl bei der Begutachtung erläutern.

DIE ERSTE WAHL FÜR IHR FAHRRADGUTACHTEN

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Gutachten für Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad

Wir sind für Sie da wenn Sie uns brauchen

Als Gutachter sind wir in unserem Haupteinsatzgebiet im Raum München rund um die Uhr für Sie da. Benötigen Sie Hilfe bei der Schadenregulierung? Oder benötigen Sie ein Schadengutachten, einen Wiederbeschaffungswert oder eine Rahmenvermessung für Ihr Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder Lastenrad? Sind die Kosten für die Reparatur Ihres Unfalls zu niedrig? Haben Sie einen Kostenvoranschlag?

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns:

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