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Fahrradunfall in München

750 Euro als Bagatellgrenze für ein kostenneutrales Gutachten

Ein Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich steht Ihr Fahrrad still, der Schaden ist da. In München und ganz Südbayern nehmen Fahrradunfälle zu, besonders mit hochwertigen E-Bikes. Viele Betroffene unterschätzen den entstandenen Schaden – oder wissen nicht: Ab einem Schadenwert von etwa 750 Euro gilt die Bagatellgrenze. Ab diesem Punkt kann ein professionelles Gutachten bei klarer Haftung ohne Zusatzkosten erstellt werden.

Ein modernes E-Bike kostet heute im Schnitt rund 3.000 Euro. Schon bei kleinen Unfällen können verdeckte Schäden entstehen, die teuer werden – ein Gutachten schützt Sie, sichert Ihre Ansprüche und gibt Ihnen Transparenz gegenüber der gegnerischen Versicherung.

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„Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden wie beim Fahrrad.“

Zitat von Adam Opel

Blitzschnelle Zusammenfassung:

Nach einem Fahrradunfall ein Gutachten erstellen lassen?

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 94.050 Fahrradunfälle mit Personenschaden registriert – trotz leichtem Rückgang bleibt das Verletzungsrisiko für Radfahrende sehr hoch, da sie ohne Knautschzone unterwegs sind. Besonders E-Bikes und Pedelecs sind immer häufiger betroffen.

Häufige Ursachen:

  • Unachtsamkeit von Autofahrerinnen und Fußgängerinnen
  • Riskantes Fahrverhalten und überhöhte Geschwindigkeit
  • Hunde ohne Leine
  • Unfälle im toten Winkel

Ist ein Auto am Fahrradunfall beteiligt, wird Autofahrer*innen oft eine Mitschuld aufgrund der Betriebsgefahr zugesprochen. Übersteigt der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro, übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für ein Gutachten.

Bei Unsicherheit über die Schadenhöhe sollten Sie sich unbedingt an einen spezialisierten Fahrradgutachter wenden.

 

Hüfige Fragen nach einem Fahrradunfall

Ein Fahrradunfall ist schnell passiert – ob durch einen unachtsamen Autofahrenden, einen freilaufenden Hund oder schlicht durch eine unübersichtliche Verkehrssituation. Doch was sollten Sie als Radfahrende*r nach dem Unfall konkret tun?

Im Prinzip gelten dieselben Schritte wie bei einem Autounfall:

  • Unfallstelle sichern & Ruhe bewahren
  • Unfallgegner identifizieren (Name, Versicherung, Kennzeichen)
  • Fotos von Schäden & Situation machen
  • Zeugen notieren
  • Polizei rufen – besonders bei Verletzungen
  • Arztbesuch dokumentieren (auch bei leichten Symptomen)
  • Fahrrad-Gutachter kontaktieren, z. B. Gutachter Voye München

📌 Tipp: Gerade bei hochwertigen E-Bikes ab ca. 3.000 Euro sollte der Schaden unbedingt professionell begutachtet werden – bereits ab ca. 750 Euro Schadenwert kann ein Gutachten ohne Zusatzkosten möglich sein, wenn der Unfallgegner haftet.

Ja, Schmerzensgeld ist grundsätzlich möglich, aber es hängt von der Schwere der Verletzungen ab. Für oberflächliche Blessuren wie Schürfwunden gibt es meist keinen Anspruch. Entscheidend ist ein ärztliches Attest, das den Unfallbezug und die Verletzung bestätigt.

In schwereren Fällen – z. B. bei Knochenbrüchen, Prellungen oder längerfristigen Einschränkungen – kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Für die Durchsetzung empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung durch Fachanwält*innen für Verkehrsrecht.

Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat:

  • Bei Fremdverschulden: Die Haftpflichtversicherung der unfallverursachenden Person – bei Autofahrern meist über die Kfz-Versicherung, bei Fußgängern über die Privathaftpflicht.
  • Bei Eigenschuld: Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung, sofern eine Fahrraddeckung enthalten ist.
  • Bei hochwertigen Rädern: Eine separate Fahrradversicherung lohnt sich – besonders für E-Bikes & Pedelecs.
  • Bei Personenschäden: Ergänzend kann eine private Unfallversicherung greifen.

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Fahrradunfall:

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Kurz gesagt: Je höher der Schaden, desto wichtiger das Gutachten. Besonders bei hochwertigen Fahrrädern wie E-Bikes oder Rennrädern kann bereits ein kleiner Unfall hohe Reparaturkosten verursachen.

Ein professionelles Fahrradgutachten bringt Ihnen klare Vorteile:

  • Genaue Feststellung der Schadenhöhe
  • Dokumentation für die gegnerische Versicherung
  • Grundlage für Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall

📌 Wichtig zu wissen:
Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro, übernehmen Versicherungen des Unfallverursachers in der Regel die Gutachterkosten – ohne Zusatzkosten für Sie bei klarer Haftung.

Tipp: Selbst wenn Sie unsicher sind, wie hoch der Schaden ist – lassen Sie ihn durch Gutachter Voye prüfen. So vermeiden Sie, auf Reparaturkosten sitzen zu bleiben.

Fahrradunfall – was tun?

Schritt für Schritt handeln

Nach einem Fahrradunfall gilt: Ruhe bewahren und sicher handeln. Wie bei einem Autounfall steht Ihre eigene Sicherheit und die Absicherung der Unfallstelle an erster Stelle. Danach folgen die nächsten Schritte – damit Sie Ihre Ansprüche sichern und keine wichtigen Details vergessen:

Unfallstelle absichern

Notruf absetzen

Zuerst sollte die Unfallstelle gesichert werden. Entfernen Sie das Fahrrad, wenn möglich, von der Straße und ziehen Sie eine Warnweste an. Die Absicherung aller Beteiligten hat Vorrang. Danach gilt es, Erste Hilfe zu leisten oder bei Bedarf den Notruf unter 112 zu wählen. Erste Hilfe ist Pflicht – Wegsehen schützt nicht.

Beweise sichern & Polizei rufen

so handeln Sie richtig

Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder hohem Sachschaden sollte unbedingt die Polizei verständigt werden. Sichern Sie außerdem Beweise: Fotografieren Sie die Unfallstelle, Schäden am Fahrrad und relevante Spuren. Notieren Sie sich die Kontaktdaten von Zeugen und des Unfallgegners – inklusive Versicherung und Kfz-Kennzeichen, falls ein Auto beteiligt ist.

Arztbesuch & Gutachten

warum beides nach einem Fahrradunfall zählt

Auch wenn Verletzungen zunächst harmlos erscheinen, ist ein Arztbesuch wichtig. Nur mit einem ärztlichen Attest lassen sich spätere Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Lassen Sie schließlich den Fahrradschaden von einem Gutachter prüfen – besonders bei hochwertigen E-Bikes oder Schäden ab etwa 750 Euro. Ein professionelles Gutachten bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Achtung:

Unterschätzen Sie den Schaden nach einem Fahrradunfall nicht. Ein einfacher Kostenvoranschlag reicht oft nicht aus – vor allem bei Fahrrädern mit Carbonrahmen oder -komponenten. Schäden sind hier oft nicht direkt sichtbar, können aber sicherheitsrelevante Folgen haben. Denken Sie an Ihre Sicherheit – lassen Sie den Schaden professionell prüfen.

⚖️ Fahrradunfall

wann sollte ich einen Anwaltin einschalten?

Sobald der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht oder Sie verletzt wurden, ist anwaltliche Unterstützung sehr zu empfehlen. In solchen Fällen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel auch die Kosten für einen Fachanwaltin für Verkehrsrecht – Sie müssen nicht selbst dafür aufkommen.

Gerade wenn es um Schmerzensgeld oder eine Mitschuldfrage geht, ist es wichtig, auf Augenhöhe mit der Versicherung zu verhandeln. Ein erfahrener Anwalt oder eine erfahrene Anwältin sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche rechtssicher durchgesetzt werden.

Unser Tipp: Lassen Sie zuerst den Fahrradschaden durch mich dem Radl Gutachter Voye prüfen – neutral und unabhängig. Bei Bedarf empfehlen ich Ihnen aus unserem Netzwerk gerne einen passenden Fachanwalt*in.

Fahrradunfall mit unklarer Schuldfrage

was tun?

Wenn nicht eindeutig ist, wer den Unfall verursacht hat, zählt jede Minute. Wenden Sie sich direkt vom Unfallort aus an einen erfahrenen, unabhängigen Gutachter – idealerweise mit Spezialisierung auf Fahrrad Schäden. Gutachter Voye ist in München und Umgebung schnell vor Ort und liefert Ihnen eine erste fachliche Einschätzung.

Gerade bei Fahrradunfällen mit Beteiligung von Autofahrern liegt die Haupt- oder Teilschuld oft auf Seiten der Kraftfahrzeuglenkenden – Stichwort Betriebsgefahr. Eine saubere Beweissicherung ist in solchen Fällen entscheidend: Fotos, Zeugenaussagen und Unfallskizzen helfen, die Schuldfrage aufzuklären.

Auch ein qualifiziertes Fahrradgutachten kann durch technische Analyse Rückschlüsse auf den Unfallhergang geben – zum Beispiel anhand von Schadenverläufen oder Anstoßpunkten.

In welchen Fällen habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Fahrradunfall?

Ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht, hängt von der Schwere der Verletzung ab. Kleinere Abschürfungen oder blaue Flecken reichen in der Regel nicht aus – bei ernsthaften Verletzungen wie Prellungen, Knochenbrüchen, Kopfverletzungen oder längerer Arbeitsunfähigkeit sieht die Sache anders aus.

Wichtig ist: Lassen Sie Ihre Verletzungen so schnell wie möglich ärztlich dokumentieren. Ein Attest ist die Grundlage für die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs. Je genauer die Verletzung beschrieben ist, desto stärker Ihre rechtliche Position.

💬 Unser Tipp: Gemeinsam mit mir sind Sie bestens aufgestellt – wir vermitteln auf Wunsch auch einen erfahrenen Fachanwalt*in für Verkehrsrecht aus unserem regionalen Netzwerk in München oder Südbayern.

🚴‍♀️ Wer zahlt das Fahrrad-Gutachten?

Nach einem Fahrradunfall hängt die Erstattung der Gutachterkosten von der Schuldfrage und dem Unfallgegner ab. Hier erfahren Sie, wer in welchem Fall zahlt – einfach und verständlich erklärt:

🚗 Unfall mit Auto – keine eigene Schuld

👉 Zahlungspflichtig: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autofahrers
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Auto übernimmt die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten für ein Fahrradgutachten – zusätzlich zu Reparatur, Wertminderung oder Schmerzensgeld.
Wichtig: Auch bei Teilschuld greift oft die Betriebsgefahr des Kfz.

🐕 Unfall durch freilaufenden Hund

👉 Zahlungspflichtig: Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie durch ein Tier zu Fall kommen, haftet in der Regel die Versicherung der Hundehalterin oder des Hundehalters – inklusive Gutachterkosten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750 €) liegt.

🚶 Unfall mit Fußgänger – Sie sind geschädigt

👉 Zahlungspflichtig: Die Privathaftpflichtversicherung des Fußgängers
Haben Sie sich korrekt verhalten und der Fußgänger hat den Unfall verursacht (z. B. durch plötzlichen Richtungswechsel), übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten.

🚲 Unfall mit anderem Radfahrenden – keine eigene Schuld

👉 Zahlungspflichtig: Die Privathaftpflichtversicherung des verursachenden Radfahrers
Auch im Radverkehr haftet bei klarer Schuld der Unfallgegner. Ein Gutachten wird bezahlt, wenn der Schaden entsprechend hoch ist und zur Beweissicherung dient.

🚴‍♂️ Sie selbst haben den Unfall verursacht

👉 Keine Erstattung der Gutachterkosten durch Dritte
In diesem Fall bleibt die Kostenübernahme an Ihnen – außer Sie haben eine entsprechende Fahrrad-Kaskoversicherung, die auch Gutachten mit abdeckt.

Unfall mit Fahrerflucht oder unbekanntem Verursacher

👉 Möglichkeit: Kontakt zur Verkehrsopferhilfe e. V.
Wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann, unterstützt die Verkehrsopferhilfe in bestimmten Fällen – auch bei Gutachterkosten.

📌 Fazit: Wer zahlt wann?

Unfall nicht selbst verschuldet? Dann zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Fahrradgutachten – ab ca. 750 € Schadenhöhe.
Ein professionelles Gutachten dokumentiert objektiv – und sichert Ihre Ansprüche rechtlich ab.

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Fahrradgutachten nach Unfall

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Sie erhalten ein professionelles, unabhängiges Gutachten – auf Wunsch leiten wir es direkt an die gegnerische Versicherung weiter.

Auszahlung oder Reparatur

Die Regulierung erfolgt auf Gutachtenbasis – ob Reparatur oder Auszahlung, Sie erhalten alle Ansprüche, die Ihnen zustehen.

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Fahrrad Gutachter Voye ist Ihre beste Wahl

Kompetenz mit zwei oder vier Räder – Gutachter Voye steht Unfallgeschädigten in München und Südbayern persönlich zur Seite.

Ein Fahrradunfall ist kein Bagatellfall – schon gar nicht bei hochwertigen E-Bikes, Pedelecs oder Rennrädern. Wer hier auf einen einfachen Kostenvoranschlag setzt, riskiert Einbußen. Nur ein neutrales, professionelles Gutachten sichert alle Ansprüche zuverlässig ab.

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