Ist es überhaupt erlaubt, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen?
Alles, was Sie wissen müssen
Ja, als Geschädigter dürfen Sie in vielen Fällen frei entscheiden, ob Sie eine Reparatur durchführen lassen oder sich den Schadenbetrag auf Basis eines Gutachtens auszahlen lassen möchten.
Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall nicht selbst verschuldet wurde und ein nachvollziehbares Gutachten als Grundlage dient.
Wann lohnt sich die Auszahlung statt einer Reparatur?
Die Entscheidung hängt stark vom Einzelfall ab. Besonders in den folgenden Situationen kann eine Auszahlung sinnvoll sein:
- Kleinere Schäden an älteren Fahrzeugen: Wenn der optische Mangel keine technische Auswirkung hat, ist die Auszahlung oft unkomplizierter als eine Reparatur.
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kann die Auszahlung wirtschaftlich sinnvoller sein.
- Individuelle Lebenssituation: Manchmal benötigt man das Geld dringender für andere Dinge. Die Auszahlung ermöglicht Flexibilität.
Unser Tipp: Lassen Sie sich immer von einem unabhängigen Kfz-Gutachter beraten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Fiktive Abrechnung – was bedeutet das?
Bei der fiktiven Abrechnung wird ein Unfallschaden auf Gutachtenbasis reguliert – ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.
Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt den Schadenumfang und beziffert die Reparaturkosten, woraufhin die gegnerische Versicherung den Betrag (abzüglich der Umsatzsteuer) auszahlt.
Diese Form der Regulierung bietet Ihnen mehr Entscheidungsfreiheit. Sie können selbst bestimmen, ob und wann Sie Ihr Fahrzeug instand setzen lassen.
Reicht ein Kostenvoranschlag – oder brauche ich ein Gutachten?
Ein einfacher Kostenvoranschlag reicht in der Regel nicht aus, wenn Sie eine Auszahlung beantragen möchten.
Warum? Weil:
- Nur ein Gutachten die Schadenhöhe umfassend dokumentiert
- Wichtige Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall nur im Gutachten berücksichtigt werden
- Ein Gutachten als Beweismittel vor Gericht Bestand hat – ein Kostenvoranschlag nicht
Bei Bagatellschäden unter ca. 750 € kann ein Kostenvoranschlag genügen, dennoch empfiehlt sich meist ein Kurzgutachten, da es ebenfalls eine Beweissicherung bietet – und von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.
Wie läuft die Auszahlung konkret ab?
1. Unfall melden & Schaden dokumentieren
Fotos machen, Daten austauschen, Beweise sichern.
2. Gutachter beauftragen
Der unabhängige Sachverständige erstellt ein Gutachten zur Schadenhöhe.
3. Gutachten einreichen
Sie übermitteln das Gutachten an die gegnerische Versicherung.
4. Auszahlung erhalten
Nach Prüfung durch die Versicherung erfolgt die Überweisung – meist innerhalb von 2–3 Wochen.
Was wird von der Versicherung im Rahmen der Auszahlung übernommen?
Die fiktive Abrechnung umfasst in der Regel folgende Positionen:
- Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt., wenn keine Rechnung vorliegt)
- Nutzungsausfallentschädigung
- Merkantile Wertminderung
- Gutachterkosten
- Verbringungskosten (z. B. Transport zur Lackiererei)
- UPE-Aufschläge & sonstige Nebenkosten
- Bei Bedarf: Anwaltskosten, falls es zu Unstimmigkeiten kommt
Die konkrete Höhe der Erstattung hängt dabei vom Gutachten und der Schadenkonstellation ab.
Was spricht für die Auszahlung – und was dagegen?
Vorteile:
- Volle Flexibilität: Sie entscheiden, ob, wann und wo der Schaden repariert wird
- Finanzielle Freiheit: Gerade bei älteren Fahrzeugen lohnt sich die Auszahlung oft mehr
- Kein Werkstattzwang: Sie sind an keine Partnerwerkstatt der Versicherung gebunden
Mögliche Nachteile:
- Versicherer kürzen oft einzelne Positionen – insbesondere bei fiktiver Abrechnung
- Keine Auszahlung der MwSt. (es sei denn, eine Reparaturrechnung wird vorgelegt)
- Bei neuwertigen Fahrzeugen ist eine Reparatur häufig sinnvoller, um den Wiederverkaufswert zu erhalten
In jedem Fall gilt: Ein erfahrener Gutachter und ggf. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen Ihnen, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen.
Häufige Fragen zur Auszahlung von Unfallschäden
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen, auch wenn ich ihn nicht reparieren lasse?
Ja – solange der Unfall nicht von Ihnen verursacht wurde und ein Gutachten vorliegt.
Wie schnell erfolgt die Auszahlung durch die Versicherung?
Meist innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Einreichen des vollständigen Gutachtens und der Schadendokumentation.
Kann ich auch bei einem Kostenvoranschlag eine Auszahlung erhalten?
Nur bei Bagatellschäden. Für eine vollständige Auszahlung empfiehlt sich immer ein Gutachten oder Kurzgutachten.
Muss ich mein Auto reparieren lassen?
Nein. Sie haben das Recht, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Ob das sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug, dem Schadenumfang und Ihrer persönlichen Situation ab.
Fazit: Auszahlung ist möglich – aber mit Bedacht
Sich den Schaden auszahlen zu lassen, ist Ihr gutes Recht – aber keine Entscheidung, die man unvorbereitet treffen sollte.
Ein neutrales Gutachten ist die Grundlage für eine erfolgreiche fiktive Abrechnung. Vertrauen Sie auf die Expertise eines zertifizierten Kfz-Gutachters – am besten in Ihrer Region, direkt erreichbar und unabhängig.