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Vorsicht Vorschaden:

Was bei Verkauf und Schadenregulierung zu beachten ist

Ein Vorschaden ist für Laien oft unsichtbar – für Versicherer oder Gutachter jedoch ein zentraler Faktor bei der Regulierung eines Unfallschadens. Gerade bei der Schadensabwicklung oder beim Fahrzeugverkauf kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn frühere Schäden nicht eindeutig dokumentiert sind oder sogar verschwiegen werden.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Vorschaden ist, welche rechtlichen Pflichten und Risiken damit verbunden sind und wie Sie sich als Fahrzeughalter oder Käufer bestmöglich absichern.

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Vorschaden oder Altschaden

Ein Vorschaden ist ein früherer Unfallschaden, der nachweislich repariert wurde. Ohne professionelle Begutachtung ist er oft nicht erkennbar – vor allem bei fachgerecht ausgeführten Instandsetzungen. Im Gegensatz dazu ist ein Altschaden eine unreparierte Beschädigung, die in der Regel direkt sichtbar oder durch Messverfahren nachweisbar ist.

Die Unterscheidung ist insbesondere bei der Schadenregulierung entscheidend, wenn neue Schäden an bereits beschädigten Stellen auftreten.

Vorschaden bei der Schadenregulierung

was bedeutet das?

Versicherungen prüfen bei jedem Schadenereignis, ob bereits Vorschäden am Fahrzeug vorhanden waren. Trifft ein neuer Schaden exakt auf eine zuvor beschädigte Stelle, kann dies die Anerkennung von Schadenersatzansprüchen erschweren. Entscheidend ist dann der Nachweis, dass der Vorschaden fachgerecht repariert wurde und der aktuelle Schaden davon eindeutig abgrenzbar ist.

Fehlt dieser Nachweis, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder im Einzelfall ganz verweigern.

Vorschaden beim Fahrzeugverkauf

welche Angaben sind Pflicht?

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens müssen alle bekannten Vorschäden offengelegt werden – unabhängig davon, ob sie bereits repariert wurden oder nicht. Nur Bagatellschäden (z. B. oberflächliche Kratzer) müssen in der Regel nicht genannt werden. Besonders relevant sind Informationen über strukturelle Schäden oder Eingriffe an tragenden Bauteilen.

Gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, alle bekannten Mängel im Kaufvertrag zu dokumentieren. Für private Verkäufer gilt: Wer Vorschäden verschweigt, riskiert eine Anfechtung des Kaufvertrags oder gar Schadenersatzforderungen.

Welche Auswirkungen hat ein Vorschaden auf den Fahrzeugwert?

Ein dokumentierter Vorschaden kann die sogenannte merkantile Wertminderung zur Folge haben – also einen Wertverlust, obwohl das Fahrzeug technisch einwandfrei repariert wurde. Die Höhe dieser Wertminderung hängt von Schadenumfang, Reparaturqualität und Fahrzeugklasse ab.

Vor dem Verkauf empfiehlt sich eine unabhängige Fahrzeugbewertung, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln – insbesondere bei Vorschäden, die professionell instand gesetzt wurden.

Wie erkenne ich als Käufer einen Vorschaden?

  • Prüfen Sie das Fahrzeug bei Tageslicht auf Lackunterschiede, Spaltmaße oder Rostspuren.
  • Kontrollieren Sie verdeckte Bereiche wie Türfalze, Radkästen oder Kofferraumwände.
  • Fordern Sie alle relevanten Unterlagen: Wartungsheft, TÜV-Berichte, Reparaturrechnungen.
  • Lassen Sie ein unabhängiges Gutachten erstellen – auch zur Einschätzung des Fahrzeugwerts.
  • Nutzen Sie eine Lackschichtdickenmessung zur Erkennung nachlackierter Flächen.
  • Holen Sie eine Selbstauskunft aus dem HIS-System ein, um alte Schadensmeldungen zu prüfen.

Vorschaden und die Rolle des HIS-Systems

Versicherungen dokumentieren auffällige Schadenmeldungen im Hinweis- und Informationssystem (HIS). Dort können Informationen zu früheren Vorschäden oder Verdachtsfällen gespeichert sein. Diese Daten können bei neuen Schadensfällen Einfluss auf die Regulierung nehmen.

Fahrzeughalter haben einmal jährlich das Recht auf eine kostenlose HIS-Auskunft – ein wichtiger Schritt zur Transparenz und Kontrolle der eigenen Fahrzeughistorie.

HIS Auskunft

Vorschäden richtig dokumentieren

  • Rechnungen und Gutachten zur Reparatur sollten aufbewahrt werden.
  • Ein professionelles Schadengutachten ermöglicht die technische Abgrenzung von Vor- und Neuschäden.
  • Wer einen Vorschaden verschweigt, riskiert rechtliche Konsequenzen – bis hin zum Vorwurf des Betrugs.
  • Auch bei fiktiver Abrechnung (also ohne Reparatur) ist die Beweispflicht zu beachten.

Fazit: Vorschaden professionell handhaben

Ein Vorschaden ist kein Ausschlusskriterium – weder beim Verkauf noch bei der Schadensregulierung. Entscheidend ist die Dokumentation: Mit einem sachverständigen Gutachten und vollständigen Unterlagen behalten Sie die Kontrolle und verhindern Streit mit Käufern oder Versicherungen.

Nutzen Sie im Zweifel die Unterstützung eines unabhängigen Kfz-Gutachters, um Vorschäden fachgerecht bewerten und abgrenzen zu lassen. So sichern Sie sich Ihre Ansprüche und vermeiden unnötige Risiken.

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