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Fiktive Abrechnung bei Unfallschaden

Geld statt Reparatur

Ein Verkehrsunfall bringt oft viel Unsicherheit mit sich. Besonders, wenn es um die Schadensregulierung geht, fragen sich viele Geschädigte: Muss ich mein Auto wirklich reparieren lassen – oder kann ich mir den Schaden einfach auszahlen lassen?

Die gute Nachricht: Genau das ist möglich. Die sogenannte fiktive Abrechnung erlaubt es Ihnen, den Schaden ersetzt zu bekommen, ohne eine Reparatur durchführen zu lassen.
Hier erfahren Sie alles Wichtige – klar, verständlich und praxisnah – mit Ihrem Partner KFZ Gutachter Voye aus München.

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Was bedeutet „fiktive Abrechnung“?

Auszahlung statt Werkstatt – das steckt hinter der fiktiven Abrechnung

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Geschädigten in Deutschland ein Wahlrecht zu: Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie den Schaden reparieren lassen oder sich die kalkulierten Kosten direkt auszahlen lassen. Letzteres nennt sich fiktive Abrechnung.

Sie verzichten dabei auf die tatsächliche Reparatur in einer Werkstatt – und erhalten die Netto-Reparaturkosten auf Grundlage eines Kfz-Gutachtens ausgezahlt. Die Entscheidung, wie Sie mit dem Geld umgehen, liegt bei Ihnen: Reparatur in Eigenregie, Weiterverkauf oder zweckfremde Verwendung.

⚖️ Ihre Rechte als Geschädigter

Sie entscheiden – nicht die Versicherung

Laut § 249 BGB haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst zu entscheiden, ob Sie eine Reparatur durchführen oder das Geld auszahlen lassen möchten. Die Versicherung darf Sie nicht zwingen, in eine bestimmte Werkstatt zu fahren.

Ein belastbares, neutrales Schadengutachten ist hierbei entscheidend – genau das erstellt KFZ Gutachter Voye für Sie. Wir setzen uns unabhängig von der Versicherung für Ihre Interessen ein.

Wann ist die fiktive Abrechnung sinnvoll?

💡 In diesen Fällen kann es sich besonders auszahlen

Eine fiktive Abrechnung eignet sich insbesondere in folgenden Fällen:

  • Das Fahrzeug hat einen geringeren Restwert und eine Reparatur ist unwirtschaftlich
  • Der Schaden betrifft keine sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile
  • Sie planen die Reparatur in Eigenleistung oder kennen eine günstigere Werkstatt
  • Sie möchten das Fahrzeug verkaufen und nicht instand setzen
  • Sie benötigen schnelle Liquidität nach dem Unfall

Hinweis: Bei einem weiteren Unfall kann es komplizierter werden, den neuen Schaden geltend zu machen – also vorher gut abwägen.

Voraussetzungen für die fiktive Abrechnung

✅ Es handelt sich um einen Haftpflichtfall (der Unfallgegner ist schuld)
✅ Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten liegt vor
✅ Es wurde noch keine Reparatur beauftragt oder durchgeführt
✅ Es liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden mit Ersatzpflicht vor
✅ Die Zahlung wird gegenüber der Versicherung klar als fiktiv abgerechnet

Ablauf der fiktiven Abrechnung

Schritt für Schritt

  • Kontaktaufnahme
    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp – wir melden uns umgehend zurück.
  • Begutachtung Ihres Fahrzeugs
    Innerhalb von 24 h sind wir bei Ihnen – im Haftpflichtfall ohne Zusatzkosten.
  • Erstellung des Schadengutachtens
    Wir dokumentieren den Schaden, kalkulieren die Reparaturkosten und berücksichtigen Wertminderung sowie Nutzungsausfall.
  • Einreichen des Gutachtens bei der Versicherung
    Sie übermitteln das Gutachten an den Versicherer des Unfallverursachers – gerne helfen wir dabei.
  • Auszahlung der Schadenssumme
    Die Versicherung überweist die ermittelte Summe auf Ihr Konto. Die Reparatur ist optional.

Warum der Gutachter bei der fiktiven Abrechnung so wichtig ist

Das Gutachten ist die Grundlage für die Auszahlung

Bei der fiktiven Abrechnung ist das Gutachten das zentrale Dokument. Es ersetzt die Reparaturrechnung und listet alle relevanten Schadenspositionen auf: Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung etc.

Ein präzises, rechtssicheres Gutachten schützt Sie vor Kürzungen durch die Versicherung und sichert Ihren Anspruch ab.
Verlassen Sie sich auf die Erfahrung von KFZ Gutachter Voye – wir arbeiten unabhängig, schnell und professionell.

Warum der KFZ Gutachter Voye aus München Ihr starker Partner ist

Unabhängig. Erfahren. Menschlich.

Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf Kfz-Schadensgutachten für Geschädigte – und setzen uns kompromisslos für Ihre Ansprüche ein.

In München, wir sind im Umkreis von 100 km für Sie unterwegs – schnell, flexibel und zuverlässig.

Was wird bei der fiktiven Abrechnung erstattet?

Diese Positionen sind regulär abrechnungsfähig

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie:

  • Netto-Reparaturkosten laut Sachverständigengutachten
  • Wertminderung, falls durch den Schaden ein merkantiler Minderwert entstanden ist
  • Nutzungsausfallentschädigung bei nachweisbarem Fahrzeugausfall
  • Gutachterkosten für das Schadengutachten
  • Anwaltskosten, sofern ein Anwalt zur Schadenregulierung beauftragt wurde

Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt – zum Beispiel bei einer Reparatur mit Rechnung.

Was wird nicht erstattet?

🚫 Diese Kosten fallen bei fiktiver Abrechnung weg

  • Mehrwertsteuer (nur bei tatsächlicher Reparatur)
  • Aufschläge für Originalteile, wenn nicht repariert wird
  • Kosten für Arbeiten, die nicht durchgeführt werden

Häufige Fehler vermeiden

So sichern Sie Ihre Ansprüche von Anfang an

Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:

  • Kein unabhängiges Gutachten (nur Kostenvoranschlag)
  • Nutzung eines Gutachters der Versicherung
  • Fehlende Beweisfotos oder Zeugenaussagen
  • Falsche oder unvollständige Angaben
  • Zu frühe Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung

Beispielrechnung: So viel kann eine fiktive Abrechnung bringen

💬 Realistischer Fall aus der Praxis mit echten Zahlen

Frau L. aus München wurde auf dem Weg zur Arbeit in der Nähe des Ostbahnhofs in einen Auffahrunfall verwickelt – der andere Fahrer hatte das Bremsmanöver zu spät bemerkt.

Der Schaden an ihrem Fahrzeug war deutlich sichtbar, aber die Technik blieb unversehrt. Für Frau L. war klar: Eine Reparatur kommt vorerst nicht infrage – sie wollte das Geld lieber für ein neues Fahrrad und eine geplante Reise verwenden.

Sie kontaktierte KFZ Gutachter Voye, der innerhalb von 24 Stunden ein professionelles Schadengutachten erstellte.
Die gegnerische Versicherung zahlte ihr kurze Zeit später 3.842 € aus – ohne Reparatur, völlig legal und auf Basis der fiktiven Abrechnung.

SchadenspositionBetrag (€)
Reparaturkosten laut Gutachten (netto)3.280 €
Nutzungsausfall (4 Tage à 43 €)172 €
Merkantile Wertminderung390 €
Gesamtauszahlung3.842 €

👉 Wichtig: Diese Werte dienen zur Orientierung. Die genaue Schadenssumme hängt immer vom individuellen Fall, Fahrzeugalter und Nutzung ab. Ein Gutachten von KFZ Gutachter Voye schafft hier die nötige Klarheit.

Rechner zur Fiktiven Abrechnung

Rechner zur Fiktiven Abrechnung

Hinweis: Diese Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine individuelle Prüfung.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf, damit ich Ihren Schaden professionell beurteilen kann.

Was ist bei einem Totalschaden?

Wann die fiktive Abrechnung nicht mehr greift

Wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann greift die sogenannte 130%-Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen.

❌ Bei selbst verschuldeten Unfällen im Rahmen der Kaskoversicherung
❌ Wenn das Fahrzeug sicherheitsrelevante Mängel durch den Unfall aufweist
❌ Wenn bereits eine Reparaturrechnung eingereicht wurde

Checkliste für Ihre fiktive Abrechnung

Damit bei der Regulierung nichts schiefläuft

  • Unfall dokumentieren
  • Keine voreiligen Vereinbarungen treffen
  • Gutachter direkt beauftragen (nicht die Versicherung!)
  • Alle Belege aufbewahren
  • Fristen einhalten (z. B. Veräußerungsfrist)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihre To-do-Liste für eine erfolgreiche Abrechnung

  • Schadenmeldung (ggf. bei der Versicherung)
  • Unfallbericht / Polizeibericht
  • Fotos vom Schaden & Unfallort
  • Gutachten von KFZ Gutachter Voye
  • Kontaktdaten von Zeugen & Beteiligten

Fiktive Abrechnung in Zahlen

Warum immer mehr Geschädigte auszahlen lassen

  • Rund 30–40 % aller Unfallopfer nutzen die fiktive Abrechnung
  • In Städten wie München ist der Anteil sogar noch höher
  • Laut BGH ist diese Form der Abrechnung rechtlich sicher

Häufige Fragen (FAQ)

Alles, was Sie sonst noch wissen sollten

Ja, auch Bagatellschäden können auszahlt werden – sofern sie im Gutachten dokumentiert sind

Nein. Das liegt ganz bei Ihnen.

In der Regel 2–3 Wochen nach Einreichen aller Unterlagen.

Nein, bei unverschuldetem Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners.

Jetzt Kontakt aufnehmen

wir helfen sofort!

KFZ Gutachter Voye ist Ihr Ansprechpartner für fiktive Abrechnungen in München und Umgebung.

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