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Nutzungsausfall nach einem Unfall in München

Ihre Rechte, Ansprüche und Pflichten

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht mehr nutzbar ist – etwa aufgrund eines Totalschadens oder weil es repariert werden muss – steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie in München korrekt vorgehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie mit Hilfe eines KFZ Gutachtens vom KFZ Gutachter Christian Voye Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen.

 

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Was bedeutet Nutzungsausfall bei einem Kraftfahrzeug?

Ein Nutzungsausfall entsteht, wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht wie gewohnt nutzen können – beispielsweise während der Reparatur oder bis zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs. Anstelle eines Mietwagens haben Sie die Möglichkeit, eine pauschale Entschädigung pro Tag zu erhalten.

Diese Zahlung soll den vorübergehenden Verlust Ihrer Mobilität ausgleichen, wenn Sie tatsächlich auf das Fahrzeug angewiesen waren und es regelmäßig genutzt hätten.

Wer hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

Die Entschädigung steht grundsätzlich Fahrzeughalter:innen zu, die:

  • nicht selbst Unfallverursacher:in sind
  • das Fahrzeug im Alltag regelmäßig nutzen wollten (z. B. für Arbeitsweg, Familie, Versorgung)
  • kein Mietfahrzeug in Anspruch genommen haben
  • das Fahrzeug vor dem Unfall nutzungsfähig und einsatzbereit war

💡 Ein sogenannter „Nutzungswille“ ist erforderlich – dieser sollte klar erkennbar sein, z. B. durch vorherige Nutzung oder geplante Fahrten.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Höhe des Betrags richtet sich nach der Fahrzeuggruppe und einem festgelegten Tagessatz. Grundlage sind Tabellen wie die Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle oder orientierende Listen der Versicherer.

Die Entschädigung beginnt:

  • ab dem Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr nutzbar ist
  • und endet mit Abschluss der Reparatur oder dem Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung

Die Dauer muss dabei belegt werden – entweder durch Werkstattrechnung oder durch ein qualifiziertes KFZ-Gutachten. Im Rechner können Sie Ihren möglichen Nutzungsausfall selbst berechnen.

Nutzungsausfall-Rechner für PKW & Motorrad

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit Ihr Anspruch erfolgreich anerkannt wird, sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Fahrzeug war vor dem Unfall fahrbereit, zugelassen und genutzt
  • Es bestand ein erkennbarer Nutzungswille
  • Es wurde kein Mietwagen in Anspruch genommen
  • Der Nutzungsausfall ist zeitlich belegbar (z. B. durch Gutachten, Rechnung, Nachweise)
  • Der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von ca. 750 €

💡 Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird statt der Reparaturdauer die Wiederbeschaffungsdauer angesetzt – in der Regel 10–14 Kalendertage.

Was gilt bei fiktiver Abrechnung oder ohne Reparatur?

Auch wenn Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden und den Schaden stattdessen fiktiv abrechnen lassen, können Sie Anspruch auf Nutzungsausfall geltend machen – vorausgesetzt:

  • Das Fahrzeug war nicht mehr verkehrssicher oder fahrbereit
  • Sie hätten es in der Ausfallzeit auch tatsächlich genutzt
  • Die Dauer des Ausfalls ist nachvollziehbar dokumentiert

Nutzungsausfall oder Mietwagen – was ist sinnvoller?

Sie dürfen nur eine der beiden Varianten wählen: entweder Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung.
Gerade bei kürzeren Ausfallzeiten oder bei Fahrzeugen aus unteren Gruppen kann die Entschädigung wirtschaftlich attraktiver sein. Zudem vermeiden Sie Auseinandersetzungen über Mietdauer, Fahrzeugklasse oder Nutzung.

Warum ein Gutachten für die Nutzungsausfallzahlung unerlässlich ist

Ein qualifiziertes KFZ-Gutachten dokumentiert die Schäden und stellt den genauen Zeitraum der Nichtnutzbarkeit fest. Nur mit einem solchen Nachweis können Sie die Nutzungsausfallentschädigung rechtssicher gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Ein Gutachten enthält u. a.:

  • Reparaturdauer (tatsächlich oder prognostiziert)
  • Einstufung des Fahrzeugs in die passende Nutzungsausfallklasse
  • Aussage zur Fahrtüchtigkeit
  • Bei Totalschaden: Einschätzung zur Wiederbeschaffungsdauer

In München stehen Ihnen hierzu unabhängige Sachverständige wie Gutachter Voye zur Seite.

Rolle des KFZ Gutachters Christian Voye:

Ihre Grundlage für die Entschädigung

Ein Schadengutachten liefert die entscheidenden Informationen für die Berechnung:

  • Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungsdauer
  • Einschätzung zur Fahrtüchtigkeit
  • Einordnung in die passende Entschädigungsgruppe
  • Grundlage zur Kommunikation mit der Versicherung

KFZ Gutachter wie KFZ Gutachter Voye in München dokumentieren alle dafür notwendigen Daten professionell – auch für Motorrad und Transporter.

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Fazit zum Nutzungsausfall

Ein Nutzungsausfall kann schnell mehrere hundert Euro ausmachen – vorausgesetzt, Sie erfüllen die Anforderungen und belegen den Ausfall korrekt.
Mit einem unabhängigen Gutachten schaffen Sie die notwendige Basis für die Anerkennung durch die Versicherung – ob für PKW, Transporter oder Motorrad.


💡 Hinweis: Bei Unsicherheiten – insbesondere bei fiktiver Abrechnung, Teilschuld oder Sonderfällen – kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine juristische Einschätzung einzuholen.

Kontakt zu KFZ Gutachter Voye

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