Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Kurzgutachten?
Der Kostenvoranschlag – das bietet die Werkstatt
Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe Kalkulation der zu erwartenden Reparaturkosten. Er enthält typischerweise:
- eine Aufstellung geplanter Reparaturmaßnahmen
- geschätzte Arbeitszeiten & Werkstattstundensätze
- Ersatzteilpreise
- die voraussichtliche Gesamtsumme
Doch: Der Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion. Zudem fehlt eine neutrale Bewertung des Fahrzeugzustands, der Reparaturwürdigkeit oder einer möglichen Wertminderung. Er dient ausschließlich als Preisangebot für eine Reparatur – nicht zur Schadenfeststellung.
Das Kurzgutachten – die bessere Wahl bei Bagatellschäden
Ein Kurzgutachten ist die „kleine“ Variante eines vollständigen Schadengutachtens und ideal bei Schäden unter 1.000 bis 1.200 € brutto. Es enthält u. a.:
- eine detaillierte Fotodokumentation von Fahrzeug & Schadenbereich
- genaue Angabe von Ersatzteilpreisen, Lackmaterialkosten und Stundensätzen
- Beschreibung des technischen und optischen Zustands
- Berücksichtigung von Sonderausstattungen, Vorschäden und Serienumfang
- Einschätzung der Verkehrssicherheit und potenzieller Risiken
- Hinweise auf eine mögliche Reparaturkostenausweitung
Bei Bedarf erweitern wir das Kurzgutachten nahtlos zu einem vollumfänglichen Schadengutachten.
Häufige Ablehnung von Kostenvoranschlägen durch Versicherungen
Viele Versicherungen akzeptieren einfache Kostenvoranschläge nicht – insbesondere dann, wenn die kalkulierten Kosten für die Versicherung „zu hoch“ erscheinen. In solchen Fällen beauftragt die Versicherung häufig einen eigenen Gutachter, der den Schaden deutlich niedriger ansetzt.
Das Problem: Die tatsächlichen Reparaturkosten werden oft nicht vollständig erstattet. Der Geschädigte bleibt auf einem Teil der Kosten sitzen.
Unsere Empfehlung als unabhängiger Gutachter
Beauftragen Sie einen freien und unabhängigen Gutachter wie KFZ Gutachter Voye – und nicht den von der Versicherung gestellten Sachverständigen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden objektiv, vollständig und unabhängig dokumentiert wird – ohne Interessenskonflikte.

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Lassen Sie sich nicht mit einem unvollständigen Kostenvoranschlag abspeisen. Ein Kurzgutachten vom unabhängigen KFZ Gutachter Voye liefert die fundierte Grundlage für eine faire Schadenregulierung – inklusive Fotodokumentation, Bewertung aller relevanten Werte und objektiver Einschätzung.
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Wann lohnt sich ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist besonders dann sinnvoll:
- bei Bagatellschäden unter 1.200 €
- bei Streitigkeiten mit der Versicherung
- wenn ein Kostenvoranschlag abgelehnt wurde
- bei geplanter fiktiver Abrechnung (ohne Reparatur)
- wenn der tatsächliche Schaden schwer einschätzbar ist
🧠 Häufige Fragen zum Kurzgutachten
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist ein kompaktes KFZ-Schadengutachten für Bagatellschäden, das gegenüber einem Kostenvoranschlag mehr Details und Beweissicherheit bietet.
Wie viel kostet ein Kurzgutachten?
Je nach Aufwand liegt ein Kurzgutachten zwischen 150 € und 240 €. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt meist die gegnerische Versicherung die Kosten.
Gilt ein Kurzgutachten vor Gericht?
Ja – im Gegensatz zum Kostenvoranschlag kann ein Kurzgutachten als beweissicherndes Dokument bei Streitigkeiten mit der Versicherung oder im Gerichtsverfahren verwendet werden.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein – Sie haben das Recht, einen freien, unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
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Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen
KFZ Gutachter Voye unterstützt Sie kompetent, schnell und unabhängig – bei Bagatellschäden, Streitfällen mit der Versicherung, fiktiver Abrechnung und abgelehnten Kostenvoranschlägen.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter!